Allgemeine Geschäftsbedingungen der valyu GmbH
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von der valyu GmbH („valyu“ oder „Agentur“) gegenüber den Kunden („Kunde“ oder „Auftraggeber“) erbrachten oder zu erbringenden Leistungen, insbesondere aber nicht beschränkt auf Gestaltungen, Texte, Entwürfe, Layouts, Fotos, Vorlagen, Grafiken, Muster, Bewegtbilder, Bild-, Ton- und sonstige Werke, Ideen, sowie IT-bezogene Dienstleistungen wie Content Management, Webhosting etc. („Leistungen“). Die Leistungen können Dienstleistungen, Werkleistungen oder die Lieferung von Waren umfassen.
1.2. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
1.3. Sämtliche von diesen AGB abweichende Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Auch der Verzicht auf die Schriftform kann nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung erfolgen.
1.4. Abweichende AGB des Auftragsgebers haben nur Gültigkeit, soweit sie von valyu ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn seitens valyu den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Vertragsschluss
2.1. Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von valyu vorgelegte schriftliche Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.
2.2. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Auftraggeber die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung der AGB. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen.
3. Nachträgliche Konkretisierung von Leistungsinhalten, Freigaben
3.1. Soweit erforderlich wird valyu über Besprechungen mit dem Auftraggeber zum Ablauf oder der Konkretisierung von Leistungsinhalten innerhalb von spätestens 10 Werktagen einen schriftlichen Bericht erstellen und diesen dem Auftraggeber schriftlich oder per Email zusenden. Der Inhalt dieser Zusammenfassung ist für die Vertragsparteien verbindlich, sofern der Auftraggeber diesem nicht spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt des Berichts widerspricht.
3.2. Vor Veröffentlichung der Leistungen legt valyu dem Kunden die Entwürfe zur Prüfung und Freigabe vor. Soweit nicht Abweichendes vereinbart wird, ist der Auftraggeber zur inhaltlichen und rechtlichen Prüfung sämtlicher Inhalte verpflichtet. Mit der Freigabe der Arbeiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte, insbesondere in sachlicher technischer und rechtlicher Hinsicht.
4. Vergütung, Höhe der Vergütung, Kostenvoranschläge
4.1. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im Angebot valyus genannten Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Das Angebot löst sämtliche, vorab ausgetauschten Kostenvoranschläge oder Kalkulationen ab.
4.2. Die auf Wunsch des Kunden erfolgte Erstellung von Entwürfen oder von Präsentationen durch die Agentur ist vergütungspflichtig. Die Abrechnung durch valyu erfolgt aufwandsbezogen nach den vereinbarten oder, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung besteht, von valyu üblicherweise berechneten, marktüblichen Stundensätzen. Die Vergütungspflicht besteht auch, wenn die vorgelegten Entwürfe oder Präsentationsinhalte durch den Kunden nicht angenommen werden.
4.3. Soweit im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung nach dem valyu tatsächlich entstandenen Aufwand auf Grundlage der von valyu üblicherweise berechneten, marktüblichen Stundensätze. Dies gilt entsprechend für Leistungen, die über den Inhalt des Angebotes hinausgehen.
4.4. Sollten die Parteien vereinbart haben, dass im Einzelfall vor der Ausführung von Arbeiten die Freigabe eines Kostenvoranschlages durch den Kunden zu erfolgen hat, gilt der Kostenvoranschlag unter folgenden Voraussetzungen als durch den Kunden verbindlich freigegeben: 1) der Kunde widerspricht dem Kostenvoranschlag nicht innerhalb einer die Dringlichkeit des Projekts berücksichtigenden, angemessenen Frist nach Zugang des Kostenvoranschlags schriftlich und 2) der Kostenvoranschlag weist den Kunden auf die Folgen einer unterbleibenden Rückäußerung durch den Kunden hin. Ein Widerspruch des Kunden nach Ablauf von 10 Werktagen nach Zugang des Kostenvoranschlags gilt in jedem Fall als „nicht angemessen“ im Sinne der vorstehenden Regelung.
4.5. Der Kunde ist zur Erstattung auf Seiten der Agentur entstehender, angemessener Reisekosten verpflichtet.
4.6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen der Agentur ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.
5. Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt
5.1. valyu ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% des vereinbarten oder zu erwartenden Honorars in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist valyu berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
5.2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich valyu sämtliche Eigentumsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkte oder sonstiger Leistungen valyus vor.
6. Fälligkeit, Liefertermine, höhere Gewalt
6.1. Sämtliche Leistungen valyus sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug von Skonti durch den Kunden zu begleichen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist valyu, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.
6.2. Für valyu vorgesehene Liefertermine und Fristen sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind.
6.3. Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch valyu setzt voraus, dass valyu sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens valyu nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
6.4. valyu ist zu Teillieferungen und –leistungen berechtigt, soweit nicht die Leistungen nach ihrer Art oder Beschaffenheit unteilbar sind oder eine Teilleistung dem Kunden unzumutbar ist.
6.5. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Leistungserbringung valyus wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu zählen auch Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen etc. – entbinden valyu für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten. Dauern sie länger als sechs Wochen, verbleibt den Parteien das gesetzliche Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
7. Einschaltung Dritter
7.1. valyu ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Dritte hinzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung valyus für die Leistungen bleibt unberührt.
7.2. Sofern dies im Angebot gesondert ausgewiesen ist, ist valyu berechtigt, von dem Kunden gegen Vorlage geeigneter Nachweise, Erstattung von Kosten zu verlangen, die valyu durch die Einschaltung Dritter (z.B. Fotografen, Stylisten, Druckereien etc.) entstehen. Alternativ ist valyu nach freiem Ermessen in diesem Fall berechtigt, die zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben.
8. Streuung von Werbemitteln
Wird die Agentur mit der Streuung tarifgebundener Werbemittel, z. B. der Schaltung der Anzeigen oder Verteilung von Prospekten, beauftragt, so erfolgt die Abrechnung zu den Listenpreisen der Werbedurchführenden und ist Gegenstand einer gesonderten Rechnungsstellung.
9. Insertionsaufträge
9.1. Insertionsaufträge werden im Namen und für Rechnung der Agentur erteilt und von ihr mit den Verlagen oder sonstigen Veröffentlichungsorganen abgerechnet. Der Auftraggeber zahlt den anfallenden Betrag im Voraus auf eines der Konten der Agentur ein, so dass die Mittel spätestens bei Auftragserteilung dem Verlag oder dem sonstigen Veröffentlichungsorgan zur Verfügung stehen.
9.2 Die Agentur ist berechtigt, die entsprechenden Beträge 14 Tage vor Auftragserteilung beim Auftraggeber abzurufen.
9.3. valyu übernimmt keine Gewähr, dass die Insertionen nicht oder in anderer als der beauftragten Form durch den Verlag oder das sonstige Veröffentlichungsorgan erscheinen.
10. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialabgaben
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu valyu stehende Ansprüche von Verwertungsgesellschaften zu erfüllen. Werden diese Ansprüche unmittelbar von valyu erfüllt, ist der Kunde verpflichtet, die verauslagten Zahlungen zu erstatten. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht vom vereinbarten Rechnungspreis in Abzug gebracht werden.
11. Präsentation
11.1. valyu behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen von Präsentationen angebotenen Leistungen vor.
11.2. Für im Rahmen einer Präsentation angebotene Leistungen, die nicht Gegenstand einer Beauftragung valyus durch den Kunden sind, verbleiben sämtliche Eigentums- und Nutzungsrechte bei valyu. valyu ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens valyu vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen. Vorgenannte Regelungen gelten auch, wenn eine Vergütung valyus für die Präsentation vereinbart ist oder eine Abrechnung aufgrund von Ziffer 4.2 dieser AGB erfolgt.
11.3. Eine unbefugte Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche valyus, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars. Dieses orientiert sich an dem Angebot valyus oder, falls ein solches nicht vorliegt, an den hierfür marktüblichen Konditionen.
12. Geistige Eigentumsrechte an Leistungen valyus, Umfang beiderseitiger Rechtseinräumungen
12.1 valyu behält sich sämtliche geistige Eigentumsrechte an den von valyu oder von valyu beauftragter Dritter erbrachten Leistungen vor. Die Bearbeitung, Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Nutzung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch valyu.
12.2. Soweit zur Erfüllung der Vertragsbeziehung erforderlich, räumt valyu dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von valyu erbrachten Leistungen für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.
12.3. Bei der Agentur verbleibt das Eigentum an den Reinzeichnungen, Programmierungen, Lithos sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Werbeauftrages erstellt worden sind.
12.4. Auf Anfrage durch valyu ist der Kunde verpflichtet, valyu Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
12.5. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde die Agentur in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Die Agentur ist berechtigt, die von ihr entwickelten Leistungen angemessen und branchenüblich zu kennzeichnen und die Beauftragung durch den Kunden unter Verwendung der geschäftlichen Bezeichnungen des Kunden zum Zweck der Eigenwerbung, u.a. im Internet, zu veröffentlichen.
12.6. Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch valyu.
13. Haftung für seitens des Kunden beigebrachte Inhalte
13.1. Der Kunde ist für sämtliche von ihm der Agentur zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere aber nicht beschränkt auf Angaben, Daten, Abbildungen, Produktbeschreibungen, Markenrechte etc., oder von ihm selbst mit den Leistungen der Agentur verknüpfte Inhalte ausschließlich selbst verantwortlich. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch valyu besteht nicht. Dies gilt insbesondere auch für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben.
13.2. Der Kunde ist verpflichtet, valyu unverzüglich über sämtliche Änderungen der in Ziffer 13.1 genannten Inhalte zu informieren, soweit dies zur Erbringung der Leistungen durch valyu erforderlich ist.
13.3. Eine Haftung valyus für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt valyu von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.
13.4. Sind Leistungen der Agentur teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Inhalte nicht verwertbar, bleibt der Anspruch der Agentur auf Vergütung unberührt.
14. Ergänzende Sonderregelungen betreffend Werkverträge
14.1. Soweit Werkleistungen der Agentur geschuldet sind, erfolgt die Abnahme der Leistungen durch den Kunden durch Mitteilung an valyu. Erfolgt keine ausdrückliche Mitteilung des Kunden an valyu innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Leistung, gilt die Leistung als angenommen. Ausstehende Teile der Vergütung sind nach Abnahme oder innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist fällig.
14.2. Die Agentur leistet für erkennbare und verborgene Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe Gewähr, dass, nach ihrer Wahl, die Leistung unentgeltlich nachgebessert oder eine mangelfreie Leistung nachgeliefert wird. Ist eine Ersatzlieferung nicht möglich bestehen die gesetzlichen Ansprüche des Kunden.
14.4. Die seitens des Kunden als mangelhaft beanstandete Leistung der Agentur ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befindet, unverändert zur Besichtigung und Prüfung durch die Agentur bereitzuhalten.
14.5. Weist die Leistung nur in Teilen Mängel auf, ist die Verweigerung der Abnahme der übrigen, mangelfreien Teile der Leistung durch den Kunden ausgeschlossen, sofern die Abnahme der mangelfreien dem Kunden nicht unzumutbar ist.
14.6. Ein Mangel ist bei allen Herstellungsverfahren nicht gegeben, wenn Reproduktionen geringfügig von der Vorlage (Foto, Grafik, Entwurf usw.) abweichen. Das gilt auch für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck.
14.7. Nach Erhalt der Leistung ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich auf etwaige Mängel oder Beanstandungen zu prüfen. Mängelrügen müssen schriftlich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erbringung der Leistung an den Kunden, verborgene Mängel spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erkennbarkeit des Mangels gegenüber der Agentur angezeigt werden. Wird diese Frist von dem Auftraggeber versäumt, ist eine Gewährleistung der Agentur ausgeschlossen.
14.8. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen Mängeln der Leistung die vereinbarte Vergütung zu verweigern oder zurückzuhalten, es sei denn das Bestehen eines solchen Mangels ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
15. Haftung der Agentur
15.1. valyu haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
15.2. Eine Haftung der Agentur ist auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
15.3. Farben werden vom Kunden nach Vorlage eines Farbfächers, Trägermaterialien (Papier etc.) nach Vorlage entsprechender Muster ausgewählt. Es ist unvermeidbar, dass es beim Druck-/Produktionsvorgang zu minimalen Farbabweichungen kommen kann. Die Parteien sind sich daher einig, dass geringfügige Farbabweichungen keinen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB begründen.
15.4. Soweit nicht im Auftrag ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist die Prüfung von Rechtsfragen hinsichtlich der Leistungen valyus, insbesondere aber nicht beschränkt auf die Bereiche des Urheber-, Design-, Marken- oder Wettbewerbsrechts alleinige Verantwortung des Kunden und nicht Aufgabe von valyu. valyu haftet daher insbesondere nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts oder der Gestaltung
der Leistungen sowie inhaltlichen Angaben zu Produkten, Leistungen der Kunden oder den Geschäftsbetrieb des Kunden.
15.5. Wird die Agentur von Dritten aufgrund der Gestaltung oder des Inhalts der Leistungen auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber valyu von der Haftung frei und erstattet valyu sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandene Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch valyus bleibt hiervon unberührt.
16. Konkurrenzausschluss, Abwerbeverbot
16.1. Nach erfolgter vollständiger Vergütung durch den Kunden wird valyu keine identischen Entwürfe zur Erbringung von Agenturleistungen an Dritte liefern, die in der mit dem Kunden identischen Branche tätig sind. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Agentur korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während der bestehenden, ungekündigten Vertragsbeziehung mit valyu im Bereich des Auftragsgegenstandes keine andere Agentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Leistungen zu beauftragen.
16.2. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Auftragserfüllung eingesetzten Mitarbeiter der Agentur während und für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur abzuwerben, d.h. für eine feste oder freie Mitarbeit direkt beim Kunden zu gewinnen oder den Versuch einer Abwerbung zu unternehmen.
17. Vertraulichkeit, Datenspeicherung, Aufbewahrung
17.1. Die Parteien verpflichten sich, über sämtliche ihnen bekannt werdende Einzelheiten der Organisation, Produktion und des Vertriebes des jeweiligen Vertragspartners sowie sonstige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, einschließlich aller nicht öffentlich bekannten Informationen über die andere Partei, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
17.2. Auftraggeberdaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.
17.3. Eine vertragliche Verpflichtung der Agentur zur Aufbewahrung von Leistungen oder Teilen von hiervon besteht nicht.
18. Ansprechpartner
Bei Vertragsschluss benennt der Kunde gegenüber valyu einen oder mehrere Ansprechpartner. Diese müssen im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschläägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein. Einschränkungen oder Änderungen der Zeichnungsberechtigung müssen gegenüber valyu unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.
19. Erfüllungsort
19.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Düsseldorf, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
19.2. Der Versand von Unterlagen oder Arbeitsergebnissen valyus erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Die Agentur ist berechtigt aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu versichern.
20. Sonstiges
20.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
20.2. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so soll dies nicht die verbleibenden Inhalte dieser AGB oder die Vertragsbeziehung zum Kunden berühren. Unwirksame Regelungen in Individualvereinbarungen mit den Kunden sollen ersetzt werden durch Regelungen, die wirksam sind und die dem Zweck der Vereinbarung am nächsten kommen.